Allgemeine Geschäftsbedingungen
Willm Werbeartikel
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge von Willm Werbeartikel (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) mit demjenigen, der ein Produkt beim Verkäufer bestellt (im Folgenden unabhängig von Geschlecht, Anzahl oder Rechtsform "Kunde" genannt). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§14 BGB), öffentliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder Lieferung von Werbeartikeln, ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB).
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall auf sie hinweisen muss.
(3) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt oder der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und der Verkäufer dem
nicht ausdrücklich widerspricht. Eine einmalige ausdrückliche Zustimmung zu entgegenstehenden Bedingungen des Kunden gilt nicht als neue Grundlage für zukünftige Geschäfte.
(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang von den AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Verkäufer bietet verschiedenste Werbeartikel zum Verkauf an.
(2) Ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden kommt nur zustande, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), öffentliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(3) Angebote, die durch den Verkäufer, oder einen seiner Vertreter bzw. Vertriebsmitarbeiter gemacht werden, sind grundsätzlich unverbindlich. Der Vertragsschluss erfolgt durch die Zeichnung des Auftragsformulars. Fernmündliche Verträge werden wirksam mit der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer.
(4) Angebote, die durch den Verkäufer, in dem Onlineshop des Verkäufers oder einen seiner Vertreter bzw. Vertriebsmitarbeiter gemacht werden, sind – auch bezüglich der Preisangaben - grundsätzlich unverbindlich.
(5) Im Onlineshop des Verkäufers kann der Kunde aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Über den Button zahlungspflichtig bestellen, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Abgabe eines Angebots ist dem Kunden nur möglich, wenn es sich bei ihm um einen Unternehmer (§14 BGB), öffentliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt und er eine gültige Umsatzsteuernummer angibt. Die Bestellung kann weiter auch nur übermittelt und wirksam abgegeben werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese AGB akzeptiert und dadurch in seine Bestellung mit aufgenommen hat.
(6) Sofern sich aus der Bestellung im Onlineshop nichts anderes ergibt, ist der Verkäufer berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei dem Verkäufer anzunehmen.
Die Annahme des Angebots kann entweder schriftlich (durch Auftragsbestätigung) oder durch Versendung der Waren an den Kunden erklärt werden.
(7) Geringfügige Abweichungen des einzelnen Produkts aufgrund von Artikelüberarbeitungen bleiben vorbehalten.
(8) Mit der ersten Bestellung im Onlineshop wird dem Kunden mit Übersendung der Auftragsbestätigung eine Kundennummer zur Angabe bei künftigen Bestellungen übersandt.
§ 3 Preise
(1) Die Preise richten sich nach den am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preislisten bzw. dem Angebot und der tatsächlich gelieferten Menge, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde.
(2) Liegen zwischen der Annahme der Bestellung und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate und haben sich die Kosten für die Bestellung zwischenzeitlich insgesamt erhöht, so ist der Verkäufer dazu berechtigt, den vom Kunden geschuldeten Preis um den Betrag zu erhöhen, um den sich seine Kosten seit der Annahme der Bestellung erhöht haben. Der Gesamtpreis kann sich dabei maximal um 25% erhöhen.
(3) Abs. 2 gilt entsprechend für den Fall, dass eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst vier Monate nach Annahme der Bestellung erfolgen kann.
(4) Die Preise verstehen sich ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben, Verpackung und Mehrwertsteuer, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
(5) Der Abzug von Skonto bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Zahlungsbedingungen/Aufrechnungen/Zurückbehaltungsrechte
(1) Sofern nachstehend und individuell nicht anders vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
(2) Bei Vertragsschlüssen über den Onlineshop sind Bestellungen durch Neukunden bei der ersten Bestellung über Vorkasse oder Lastschrift zu zahlen. Bei Bestellungen mit einer Kundennummer gilt Abs. 1.
(3) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Die Aufrechnung gegen Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
§ 5 Gefahrübergang
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
§ 6 Rügeobliegenheit
(1) Der Kunde hat, soweit er Kaufmann ist, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
(4) Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(5) Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf diese Regelung nicht berufen.
§ 7 Sachmängelgewährleistung, Garantie
(1) Sollte ein Sachmangel vorliegen, so kann der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 BGB wählen, ob er den Mangel beseitigen will oder eine neue mangelfreie Sache liefern will.
(2) Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung im Eigentum des Verkäufers.
§ 9 Haftung des Verkäufers
(1) Der Verkäufer schließt die Haftung für solche Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
(2) Der Haftungsausschluss gilt nicht für solche Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
(3) Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für die Verletzung von Kardinalspflichten. Bei Kardinalspflichten handelt es sich um solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Soweit der Verkäufer nach den vorstehenden Absätzen dem Grunde nach haftet, ist seine Haftung auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.
§ 10 Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche, die sich aus einem Mangel der verkauften oder hergestellten Sache ergeben, beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(2) Hiervon ausgenommen sind die in § 11 genannten Ansprüche bzgl. derer kein Haftungsausschluss erfolgte.
§ 11 Schutzrechte
(1) Hat der Verkäufer Werbeartikel nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von bereitgestellten Teilen des Bestellers zu liefern, so steht dieser dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Von einer möglichen Inanspruchnahme aufgrund der durch den Kunden verursachten Schutzrechtsverletzung ist der Verkäufer freizustellen.
(2) Soweit dem Verkäufer von einem Dritten die Herstellung oder Lieferung unter Berufung auf ein dem Dritten gehörendes Schutzrecht untersagt wird, kann der Verkäufer ohne Prüfung der Rechtslage vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die vom Verkäufer entworfenen bzw. verkauften Produkte sind durch Urheberrechte und gegebenenfalls auch durch gewerbliche Schutzrechte geschützt.
§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist bei Verträgen, bei denen der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, nach Wahl des Verkäufers der Sitz des Verkäufers oder der Sitz des Kunden.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zum Ausfüllen der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Beteiligten gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Geschäftsbedingungen gewollt ist. Das gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit als vereinbart gelten.